Markus Söder sieht darin einen Erfolg. Im Bundestagswahlkampf hatte seine CSU dafür geworben, die sogenannte Mütterrente zu erweitern. Bisher existiert ein Unterschied: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gab es weniger Geld als für diejenigen, die nach 1992 geboren wurden. Die CSU forderte, dieser Unterschied solle durch eine Angleichung verschwinden.
Die Bezeichnung „Mütterrente“ ist täuschend. Es handelt sich also nicht um eine eigene Rentenart wie die Erwerbsminderungsrente, sondern um einen Zuschlag auf die reguläre gesetzliche Rente.
Er soll sicherstellen, dass Eltern, insbesondere Mütter, nicht benachteiligt werden, wenn sie nach der Geburt eines Kindes beruflich kürzer treten. Etwa, wenn sie für eine gewisse Zeit wenig oder gar kein Einkommen haben und daher geringere Einzahlungen in die Rentenkasse vornehmen, was im Alter zu Rentenminderungen führen würde.
Die Mütterrente wurde 2014 eingeführt, und 2019 trat die erste Reform in Kraft. Im Übrigen gilt dieser Ausgleich nicht nur für Frauen. Auch für Väter besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Mütterrente zu stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sie nachweislich den größten Teil der Verantwortung für die Kindererziehung getragen haben. In der Praxis beziehen die entsprechenden Gelder laut DRV überwiegend Frauen.
Was ist heute gültig, was steht auf der Agenda?
Die Mütterrente wird basierend auf dem System der gesetzlichen Rente berechnet. Es wird dabei angenommen, dass eine Mutter im Laufe der Erziehung bis zu drei Jahre auf ein einkommen verzichtet, das dem Durchschnitt entspricht. In jedem dieser Jahre wird für jedes Kind ein „Rentenpunkt“ vergeben, der einem monatlichen Zuschlag von 40,79 Euro entspricht.
Zunächst wurde im Sofortprogramm der schwarz-roten Koalition von einer Einführung im Jahr 2026 gesprochen, später wurde gesagt, die Änderung komme 2028. Insbesondere die Rentenversicherung hatte darauf aufmerksam gemacht, dass ein früherer Termin nicht umsetzbar sei.
Es sei notwendig, 10 Millionen Renten individuell zu überprüfen, so Anja Piehl, die Leiterin der Deutschen Rentenversicherung. Nun gibt es im Koalitionsausschuss eine Einigung auf einen Kompromiss.
Von Wirtschaftsverbänden wurde scharfe Kritik an den Beschlüssen des Koalitionsausschusses geübt. halte die Regierung ihr Versprechen nicht ein, alle Haushalte und Unternehmen bei den Energiekosten zu unterstützen, so seien Milliarden für eine Erweiterung der Mütterrente verfügbar: Für unnötige Rentengeschenke gibt es ausreichend Geld.
Die Bundesregierung hat die Angleichung zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Die DRV weist jedoch darauf hin, dass dies ihre Kapazitäten übersteigen werde: „Wir haben die Bundesregierung bereits frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass es einen ausreichenden Vorlauf für die Umsetzung der Mütterrente III braucht und dass wir sie nicht schon zum 1.
Januar 2027 umsetzen können“, sagte ein DRV-Sprecher. Das sei darauf zurückzuführen, dass der technische Aufwand enorm sei und man momentan noch die Gesetze umsetze, die in der vorhergehenden Legislaturperiode beschlossen worden seien.
„Außerdem ist eine Prüfung der verschiedenen Auswirkungen auf andere Rentenleistungen, wie etwa Hinterbliebenenrenten, notwendig“, erklärte der Sprecher. Trotzdem besteht der Koalitionsausschuss darauf, dass die Mütterrente ab 2027 gelten soll – sie müsse dann rückwirkend ab dem 1.
Pro Kind wird Müttern (bzw. Vätern) ein halber Entgeltpunkt gutgeschrieben, was momentan etwa 20,40 Euro mehr im Monat entspricht. Ein Beispiel: Eltern mit drei Kindern erhalten derzeit (bei Geburten bis 1991) einen monatlichen Betrag von 305,93 Euro. Die Angleichung führt zu einem monatlichen Plus von etwa 61,18 Euro. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von 734,16 Euro.
Nein. Die Mütterrente III ist bislang noch ein Gesetzesentwurf. „Dennoch versuchen Menschen schon, einen Antrag auf sie zu stellen“, sagt der DRV-Sprecher.
Es wird auch in Zukunft notwendig sein, keinen Antrag zu stellen: Rentner:innen, die einen Anspruch auf Mütterrente haben, werden diese automatisch erhalten. Die übrigen Personen wären ohnehin dazu verpflichtet, einen Rentenantrag zu stellen. Die DRV hat die entsprechenden Daten bereits in dem jeweiligen Rentenkonto gespeichert.
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