Zurzeit ist erneut ein Schreiben von der gesetzlichen Rentenversicherung eingetroffen. Dort ist angegeben, auf welche Summe sie im Alter voraussichtlich kommen werden. Es werden jedoch noch einige Abzüge vorgenommen, wie zum Beispiel Steuern. Weshalb sind diese jedoch rentenwirksam? Wie hoch ist ihr Wert?
Rentenbesteuerung ist nicht neu. Bis Ende 2004 war jedoch nur ein geringer Teil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Nur der sogenannte Ertragsanteil war steuerpflichtig. Dieser wurde gesetzlich bestimmt und basierte auf dem Alter des Rentners zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Damals betrug der Ertragsanteil bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren 18 Prozent.
Die Änderung der Besteuerung war dem Bundesverfassungsgericht geschuldet. Die obersten Richter kritisierten die unterschiedliche steuerliche Behandlung von gesetzlicher Rente und Pensionen. Beamtenpensionen unterliegen der Vollversteuerung. <pp Im Jahr 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft.
Vor 2005 war es so, dass die Bürger auf ihre selbst gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bereits Einkommenssteuer entrichtet hatten.
Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, mussten sie beim Rentenbezug nur noch auf die Erträge oder einfacher gesagt auf die Zinsen Steuern zahlen. Nun soll dieser Mechanismus umgekehrt werden. Das bedeutet: Während der Arbeit sollen die Beiträge von Steuern befreit sein. Sobald man in der Rente ist, müssen die monatlichen Bezüge vollständig versteuert werden.
Es geschieht jedoch schrittweise. Die Versicherten konnten im Laufe der Jahre einen zunehmend größeren Teil ihrer gezahlten Beiträge steuerlich absetzen und erreichen mittlerweile, dass die gesamten Beiträge absetzbar sind. Um das auszugleichen, wird der steuerpflichtige Rentenanteil jedes Jahr größer. Die Umstellung begann im Jahr 2005 und dauert nach der aktuellen Gesetzeslage bis zum Jahr 2058.
Der zu versteuernde Anteil der Rente ist vom Beginn der Rente abhängig. Wenn man erst einmal im Ruhestand ist, bleibt der zu versteuernde Anteil unverändert. Die Entwicklung des steuerpflichtigen Anteils der Rente wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
Die Rente wird durch den Gesetzgeber fast jährlich angehoben. Wichtig zu wissen ist: Jeder Euro, um den die Rente erhöht wird, muss vollständig versteuert werden. Bezogen auf das vorherige Beispiel: Wer im Jahr 2025 in Rente geht und eine Versicherungsleistung von 1.000 Euro erhält, bei dem sind immer – auch in den folgenden Jahren – nur die 165 Euro steuerfrei, unabhängig davon, dass die Rente ansteigt.
Nur weil ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass letztlich Steuern zu zahlen sind. Wer im Jahr 2025 in den Ruhestand geht und eine monatliche Rente von 1.200 Euro bezieht, zahlt keine Steuern, sofern er keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat. Dadurch liegt er, nach Abzug des nicht zu versteuernden Rententeils, unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit jährlich 12.096 E.
Nur weil ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass letztlich Steuern zu zahlen sind. Wer im Jahr 2025 in den Ruhestand geht und eine monatliche Rente von 1.200 Euro bezieht, zahlt keine Steuern, sofern er keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat. Dadurch liegt er, nach Abzug des nicht zu versteuernden Rententeils, unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit jährlich 12.096 E.
Wie hoch ist die Steuerersparnis während des Arbeitslebens?
Eine positive Nachricht für Berufstätige: Seit 2023 ist es möglich, die Einzahlungen in die Rentenkasse vollständig steuerlich geltend zu machen. In den Vorjahren haben die Freibeträge einen kontinuierlichen Anstieg erfahren. Dies führt dazu, dass vom Bruttolohn mehr Netto übrig bleibt.
Rentenbesteuerung im Nachhinein: Vorzug oder Nachteil?
Es ist nicht möglich, eine allgemeingültige Aussage darüber zu treffen, ob ein Bürger aufgrund der geänderten Rechtslage insgesamt in seinem Leben mehr oder weniger Steuern an den Staat abführt. Finanzmathematiker sind der Ansicht, dass sich das neue Modell für viele rentiert. Die Höhe der insgesamt steuerpflichtigen Einkünfte im Verlauf des Erwerbslebens und während des Rentenbezugs entscheidet letztlich darüber, ob man am Ende mehr oder weniger Steuern zahlt.
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