Bei hohen Temperaturen im Sommer holen sich viele gern ein Eis aus der Tiefkühltruhe. Ein farbenfrohes Produkt muss allerdings aufgrund von Gesundheitsrisiken zurückgerufen werden.
Kassel – Angesichts der gegenwärtigen Temperaturen bedienen sich viele einer erfrischenden Abkühlung aus dem Tiefkühler. Eis ist bei der Sommerhitze der ideale Genuss für zwischendurch. Ein farbenfroher Eissnack muss jedoch zurückgerufen werden, da er gesundheitliche Beschwerden verursachen könnte. Kunden erhalten über das Portal des Bundes Informationen,
Becky’s B.V., ein niederländischer Hersteller, hat einen Rückruf initiiert. Laut „Produktwarnung.eu“ handelt es sich bei dem Produkt um die „Eiscreme Summer Pops 80g mit 8 Lutschern“.
Der Vertrieb erfolgte hauptsächlich in Mäc-Geiz-Discountern, jedoch sind auch andere Verkaufsstellen möglich. Es wird empfohlen, dass Kund:innen ihr Kühlfach kontrollieren.
Der Vertrieb erfolgte hauptsächlich in Mäc-Geiz-Discountern, jedoch sind auch andere Verkaufsstellen möglich. Es wird empfohlen, dass Kund:innen ihr Kühlfach kontrollieren.
Eis-Rückruf: Produzent äußert sich zu den Ursachen ungenau
Kunden könnten insbesondere an heißen Tagen unbewusst nach dem Produkt greifen. Der Hersteller äußert sich jedoch nur sehr ungenau zu den Gründen des Rückrufs. Es wurden nur Abweichungen bei dem Produkt im Rahmen einer sensorischen Untersuchung festgestellt.
Die ermittelten Abweichungen seien demnach entscheidend genug, um sicherzustellen, dass der Verzehr durch Menschen nicht mehr garantiert werden kann.
Zur Zeit der Sommerferien und an den heißen Tagen, an denen sich jeder gerne mit einem Eis aus der Kühltruhe erfrischt, wird in Deutschland ein Eis von einer großen Kette zurückgerufen. Bei welchem Eis handelt es sich und was ist der Anlass für den Rückruf?
Was betroffene Kund:innen nun tun sollten Die zurückgerufenen „Eiscreme Summer Pops“ stammen aus einer bestimmten Charge mit den folgenden Eckdaten:
Mindesthaltbarkeitsdatum: 07.05.2026 Verpackungseinheit: 80g Chargennummer/Los-Kennzeichnung: LIP0524B Hersteller: Becky's B.V. Personen, die das betroffene Eis erworben haben, sollten es auf keinen Fall mehr essen. Kunden haben die Möglichkeit, das Produkt ohne Kassenbon an ihrer Verkaufsstelle zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Gegenstand eines derzeit bedeutenden Rückrufs ist auch eine Zutat fürs Backen. Sie kann sich zu einer ernsthaften Bedrohung entwickeln.
Mindesthaltbarkeitsdatum: 07.05.2026 Verpackungseinheit: 80g Chargennummer/Los-Kennzeichnung: LIP0524B Hersteller: Becky's B.V. Personen, die das betroffene Eis erworben haben, sollten es auf keinen Fall mehr essen. Kunden haben die Möglichkeit, das Produkt ohne Kassenbon an ihrer Verkaufsstelle zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Gegenstand eines derzeit bedeutenden Rückrufs ist auch eine Zutat fürs Backen. Sie kann sich zu einer ernsthaften Bedrohung entwickeln.
Gerade in der Sommerhitze müssen Verbraucher bei den bunten Eiscreme-Summer-Pops, einschließlich Lutschern, vorsichtig sein. In einem Aushang informiert der Hersteller: „Bei dem Produkt wurden im Rahmen einer sensorischen Untersuchung Abweichungen festgestellt. Diese Abweichungen lassen die Vermutung zu, dass der Artikel nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Auch bei der Einhaltung der Kühlkette ist Vorsicht geboten – dies ist ein weiterer Aspekt, der dazu führen kann, dass Eis ungenießbar wird.
Der Verkauf des Produkts erfolgte in Filialen von Mäc Geiz. Es handelt sich folglich um eine Discounter-Kette, die neben Schreibwaren und Haushaltsartikeln auch Lebensmittel wie die betroffenen Eiscreme-Produkte verkauft hat. Folgende Bundesländer sind betroffen:
Der Hersteller möchte nicht näher darauf eingehen, was genau mit den „Abweichungen“ gemeint ist und warum das Eis möglicherweise nicht mehr für den Verzehr geeignet ist. Allerdings können Eisprodukte, die nicht mehr gut sind oder deren Qualität gemindert ist, diverse gesundheitliche Probleme hervorrufen.
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