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Freitag, 18. Juli 2025

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 Nach nahezu einjähriger Unterbrechung hat erneut ein Abschiebeflug nach Afghanistan abgehoben – und zwar exakt an dem Tag, an dem Innenminister Dobrindt zum Migrationsgipfel einlud.

 Christian Grube, Marcus Engert (MDR) und Reiko Pinkert (NDR)

 Am frühen Morgen ist zum ersten Mal seit August 2024 wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet.  Dadurch schiebt Deutschland afghanische Staatsangehörige zum zweiten Mal seit dem Machtwechsel durch die Taliban im August 2021 in ihr Heimatland ab.


afghanistan abschiebungen


Angesichts des neuen Abschiebeflugs nach Afghanistan weist der Grünen-Politiker Anton Hofreiter auf die Regierung des Landes hin.  „Islamistische Terroristen regieren in Afghanistan“, sagte er im ARD-„Morgenmagazin“ mit Blick auf die Taliban.  Das würde bedeuten, dass man für eine Umsetzung einen Kontakt mit islamistischen Terroristen herstellen müsste.  „Das stellt eine erhebliche Aufwertung des islamistischen Terrors dar“, äußerte Hofreiter.


 Er stellte in Bezug auf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auch die Frage, ob „das ausgerechnet ein konservativer Innenminister machen will“.


Als die Frage aufkam, ob man nicht auch Straftäter, selbst wenn es nach Afghanistan sei, aus dem Land verweisen solle, entgegnete Hofreiter, dass jemand im Gefängnis sitze ja kaum sicherer sein könne. Es sei unklar, was die Taliban mit einem abgeschobenen islamistischen Terroristen anstellten – vielleicht käme ihnen am Ende nichts anderes in den Sinn, als ihn wieder einzusetzen.


Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte den Abflug eines Flugzeugs vom Leipziger Flughafen mit 81 Personen an Bord, um sie in ihr Heimatland zurückzubringen.


Diese hätten eine "vollziehbare Ausreisepflicht" und seien "strafrechtlich in Erscheinung getreten", so seine Aussage im ARD-Morgenmagazin. Der Innenminister unterstrich, dass es für schwere Straftäter in Deutschland kein Aufenthaltsrecht gebe. Bei der Vorbereitung des Flugs von Leipzig/Halle nach Kabul waren „strategische Partner“ involviert, wobei Dobrindt Katar nannte.

Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten, weil dort Menschenrechtsverletzungen drohen und rechtsstaatliche Verfahren nicht garantiert sind.  Das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL und der Sächsische Flüchtlingsrat hatten daher Abschiebungen nach Afghanistan bereits als unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem deutschen Grundgesetz bezeichnet. 


Auch der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein übte deutliche Kritik.  Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Mitglied des RAV-Vorstands, erklärte auf Anfrage: „Die heutigen Abschiebungen nach Afghanistan stellen ebenfalls einen Angriff auf das Prinzip der Universalität der Menschenrechte dar, da Schutz vor Folter sowie erniedrigender und unmenschlicher Behandlung für alle gilt.“  Der Internationale Strafgerichtshof habe Haftbefehle gegen die Taliban erlassen, und es sei untersagt, mit dem Regime zusammenzuarbeiten.

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