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Montag, 21. Juli 2025

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 YT Industries informierte seine Geschäftspartner in einem Schreiben vom 16. Juli 2025 darüber, dass das Amtsgericht Bamberg am 15. Juli 2025 um 09:45 Uhr unter dem Aktenzeichen IN 237/25 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Sachwalter ernannt hat; als Verfahrensbevollmächtigte wurden die Rechtsanwälte act AC Tischendorf benannt.


YT Industries hat dabei auch seinen Geschäftspartnern mitgeteilt, dass das Verfahren der Eigenverwaltung vorbereitet und finanziell abgesichert sein soll. „Das Verfahren der Eigenverwaltung wurde sorgfältig vorbereitet. Im Vorfeld haben wir insbesondere auch dafür gesorgt, dass eine komfortable Durchfinanzierung des gesamten Verfahrens gewährleistet ist.



yt industries insolvenzverfahren



Das bedeutet, dass wir während des Eigenverwaltungsverfahrens auf Grundlage der bestehenden Planungen von Lieferanten, Dienstleistern und Versorgern alle neu entstehenden Verbindlichkeiten handhaben können.

Forderungen ohne Sicherheiten, die vor dem 15. Juli um 9:45 Uhr entstanden sind, können nach Verfahrensöffnung beim Sachverwalter angemeldet werden.  Aktuell ist die Verfahrenseröffnung für Oktober 2025 vorgesehen.

 Im Brief wird außerdem vermerkt, dass Rückstände in Zahlungen, die vor dem 15. Juli um 9:45 Uhr entstanden sind, nicht zu begleichen sind.  Es würde den geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, wenn einzelne Gläubiger bevorzugt würden.

 Wir wissen derzeit nicht, ob und in welcher Form Kunden betroffen sind, die ihr Bike vor dem 15. Juli bestellt und bereits bezahlt haben.  Auch wissen wir nicht, wie mit neuen Bestellungen umgegangen wird.  Wir haben YT Industries dazu angefragt.



Das Verfahren zur Sanierung in Eigenverwaltung wurde am 14. Juli beim Amtsgericht Bamberg, speziell der Abteilung für Vollstreckungssachen, beantragt und am 15. Juli beschlossen. Die Entscheidung des Amtsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen nach Beschluss angefochten werden.


Obwohl es für die Fahrrad-Industrie keine leichten Zeiten sind, kommt die Nachricht von der deutschen YT Industries GmbH, dass sie ein Sanierungsverfahren eingeleitet hat, überraschend. Das Unternehmen hebt hervor, dass der reguläre Betrieb wie gewohnt fortgeführt wird – der amerikanische Zweig von YT Industries bleibt von der Maßnahme unberührt.


Eine Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren unterscheidet sich von einer „klassischen Insolvenz“ dadurch, dass die Firma die Kontrolle behält und der normale Betrieb fortgesetzt werden kann. In der Regel ist das Ziel, das Unternehmen zu retten und es wieder in ruhige Gewässer zu führen, anstatt es zu zerschlagen oder zu liquidieren.


Der Betrieb bei YT Industries, einem Mountainbike-Hersteller, läuft weiter. Markus Flossmann, der Gründer und CEO des Unternehmens, äußerte sich in einer Mitteilung mit den Worten: „Das ist kein einfacher Schritt“.  Das Unternehmen führe Gespräche mit möglichen neuen Partnern.  YT Industries führe weiterhin seine Geschäftstätigkeiten mit etwa 200 weltweit beschäftigten Mitarbeitern durch und bleibe voll handlungsfähig.


 Bei der Sanierung in Eigenverwaltung handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, bei dem das Unternehmen unter der Aufsicht eines Sachwalters mit seiner eigenen Geschäftsführung die Sanierung vornimmt.

Das bisherige Management-Team möchte eigenen Angaben zufolge weiterhin aktiv bleiben. Momentan sieht es so aus, als würden Anstrengungen unternommen, um neue Geldgeber zu gewinnen – mit dem Ziel, die Firma nicht nur zu bewahren, sondern auch zukunftsfähiger zu machen.

Laut YT ist der Grund für die Misere wenig überraschend: Die Lage der Fahrradindustrie ist nach dem Covid-Boom ohnehin schlecht, und dazu kommt das Zoll-Drama zwischen EU und USA.

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